10 KOSTBARE TIPPS FÜR HEIZÖLVERBRAUCHER
- Lassen Sie bei doppelwandigen Tanks rnindestens einmal jährlich die Funktion des Leckanzeigegerätes durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach § 19 I WHG üHG. Bei einwandigen Tanks kontrollieren Sie den Auffangraum mindestens viertel-jährlich sowie nach jeder Tankbefüllung durch Inaugenscheinnahme.
- Stellen Sie sicher: dass beim Befüllen Ihres Entlüftungsstutzen und soweit möglich der Tank beobachtet werden, damit eventuell austretendes Öl sofort entdeckt wird.
- Lassen Sie Grenzwertgeber, die vor 1984 eingebaut wurden austauschen - die heutigen Geräte sind konstruktiv verbessert und bieten mehr Funktionssicherheit.
- Lassen Sie die Rücklaufleitung vom Ölbrenner zum Tank stilllegen und die Ölzufuhr auf »Einstrangsystem« umbauen. Liegt der maximal zulässige Flüssigkeitsspiegel im Tank höher als Ihre Saugleitung, sollte ein Heberschutzventil eingebaut werden. - Dies ist sicherer.
- Lassen Sie einwandige Stahlblechbatterietanks (nichtbegehbare Stahlbehälter) möglichst bald gegen Kunststofftanks austauschen - eine Sanierung lohnt sich in aller Regel nicht.
- Lassen Sie Ihren Tank- auch wenn er doppelwandig und mit Innenschutz versehen ist- alle 5 Jahre reinigen und die Tankinnenwände untersuchen. Bei Tanks mit Leckschutzauskleidung sowie Batterietanks aus Kunststoff genügt in aller Regel eine Tankreinigung durch Spülung.
- Lassen Sie bei einwandigen Tanks bei der nächsten Tankreinigung prüfen, ob der Auffangraum noch dicht ist. - Undichte Auffangräumebieten keinen Gewässer- und Bodenschutz!
- Bei Arbeiten an Heizöltankanlagen: Wenden Sie sich stets an einen zugelassenen Fachbetrieb nach § 19 I WHG bzw. schließen Sie einen Wartungsvertrag ab, wenn Sie nicht selbst sachkundig sind.
- Beachten Sie die in der VAwS festgelegten Prüffristen und wenden Sie sich an einen zugelassenen Sachverständigen.
- Misstrauen Sie kostlosen Dienstleistungen wie Sumpfphasendiagnosen zur Feststellung des Sicherheitszustandes. Mit diesen fragwürdigen Geschenken wird oft der Zugang zu Ihrem Tank gesucht, um Sie anschließend zu teuren und meist unnötigen Sanierungsarbeiten zu überreden
Quelle: Erstellt vom Beirat „Lagerung und Transport wassergefärdender Stoffe“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit. Herausgegeben vom Umweltamt (1999)