Öl Korff GmbH & Co. KG
Platz für Ihren Slogan
DAS KÖNNEN SIE BEI DER
ANLIEFERUNG VON HEIZÖL PRÜFEN
2
2
Ist die Messanlage geeicht? Der aktuelle Hauptstempel der Eichbehörde garantiert höchste Genauigkeit der Messanlage
3
3
Vor und während der Abgabe muss das obere Schauglas des sog. "Gasmessverhüters" zu- mindestens teilweise mit Heizöl gefüllt sein. Ist kein Öl mehr sichtbar, muss der Zähler stehen bleiben. Der Zähler darf erst wieder anlaufen wenn der Flüssigkeitsspiegel im Schauglas zu sehen ist. Nur so ist eine "blasenfreie" (luftfreie) Abgabe gewährleistet.
4
4
Das untere Kontrollschauglas muss während der Abgabe immer mit Öl gefüllt sein. Es dürfen jedoch auch kurzzeitig Blasen oder Schaum zu sehen sein. Dies hat keinen unzulässigen Einfluss auf das Messergebnis.